AGB

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Vertragsabschluß, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
Die Tennisschule ist in der Annahme einer Training-Anmeldung frei.

2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining.
Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

3. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten müssen deshalb Sorge dafür tragen, Ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und auch nach dem Training wieder pünktlich in Empfang zu nehmen.
Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

4. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird.
In diesem Fall hat der / die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

5. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss uns der Kunde unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin darüber unterrichten. Andernfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten.
Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nachgespielt. Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch der Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt.
Kann der Kunde zu einer Gruppenstunde nicht erscheinen, kann er einen Ersatzspieler benennen. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Einen Anspruch auf das Nachholen der Stunde hat der Kunde nicht.

6. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und / oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und / oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens.
Nach Ablauf dieser Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

8. Inkasso
Bei Kursen, Einzel- bzw. Gruppenstunden mit monatlicher Rechnungsstellung, muss die Zahlung, sofort ( maximal 7 Werktage ) und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Nur nach Rücksprache mit der Tennisschule, kann im Ausnahmefall das vereinbarte Trainingsentgelt nach Beendigung der Trainingseinheit beglichen werden.
Bei Trainingsblöcken ist der Gesamtbetrag im Voraus fällig. Zur Verwaltungsvereinfachung kann der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilen. Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto oder in bar geleistet werden. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Kunden wird nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

9. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gesichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.